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Fördermittel Beratung

Sie haben Förderung redlich verdient

Erhalten Sie Unterstützung – erst von uns, dann vom Staat

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren viel unternommen, um Eigenheimbesitzer zu unterstützen – durch Gesetze und Förderprogramme für die energetische Sanierung. Davon profitieren alle: Eigentümer sparen Geld für Energieversorgung und freuen sich über die Wertsteigerung ihrer Immobilie, die Gesellschaft profitiert von einem Effekt für Klima und Umwelt.
Wir als Energie-Effizienz-Experten sorgen dafür, dass Ihr Beitrag zum Klimaschutz sich ganz persönlich und direkt für Sie auszahlt: indem wir Sie umfassend beraten, Maßnahmen empfehlen und organisieren – und Ihnen helfen, einen Teil davon direkt vom Staat finanziert zu bekommen.

In 6 Schritten sicher zum Ziel

Wie schaffen wir das? Indem wir es für Sie so einfach wie möglich machen. In 7 Schritten kommen Sie zum Ziel:
  • 1.
    Sie nehmen Kontakt zu uns auf – direkt oder über ein Fachunternehmen
  • 2.
    Wir verabreden mit Ihnen einen Ortstermin oder erhalten die relevanten Informationen über das bevollmächtigte Fachunternehmen
  • 3.
    Wir qualifizieren die Daten und stellen einen Fördermittelantrag
  • 4.
    Wir informieren Sie und die ausführenden Unternehmen (Fenster- und Türenbauer, Bauunternehmen, Dachdecker, Innenausbauer etc.), sobald der Entscheid von der BAFA oder KfW vorliegt
  • 5.
    Nur bei Förderzusage der BAFA oder KfW erhalten Sie eine Rechnung für unsere Leistungen
  • 6.
    Die Arbeiten an Ihrem Haus werden fachgerecht ausgeführt
  • 7.
    Sie erhalten die Förderungsausschüttung von der BAFA oder der KfW nach Bezahlung der Fachunternehmen

In Deutschland fördern gleich mehrere staatliche Institutionen energieeffiziente Bauvorhaben und Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Den Antrag können aber häufig nicht die Eigentümer selbst stellen.

Die Beratung und Beantragung übernimmt in den meisten Fällen ein offiziell anerkannter Energie-Effizienz-Experte. Bei den Fördermitteln ist es wichtig zu unterscheiden, ob sie im Zusammenhang mit Bau oder Erwerb eines Hauses stehen oder nicht.

Staatliche Förderung

Im Zuge einer energetischen Sanierung Ihrer Immobilie gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), die seit Januar 2021 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben wird.

Dieser Zuschuss beträgt stattliche 20 Prozent der Ausgaben, die als förderfähig gelistet sind. Dies sind insbesondere:

  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Einbau oder Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen
  • Dämmung von Gebäudehüllen
  • Optimierung der Anlagentechnik
  • Beschaffung von Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 € inkl. Mehrwertsteuer.

Auch bei Neubau gibt es Förderungen

Neubau oder Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen, wenn den Anforderungen der Energie-Einsparverordnung (EnEV) entsprochen wird. Hierfür werden folgende Förderungen angeboten:
  • KfW-Effizienzhaus
  • KfW 151, 152, 153, 430
Fördermittel beantragen EB Klein GmbH